Veränderte Öffnungszeiten – Schließzeiten

Aufgrund von Personalmangel bitten wir um ihr Verständnis, dass wir während der Sprechstundenzeiten keine Telefonate mehr annehmen können. Bitte schicke Sie uns eine eMail, nutzen die Online Rezeption oder sprechen uns während der Sprechstunde auf den Anrufbeantworter.

29.03.-01.04.24 – Ostern

01.05.24 – gesetzl. Feiertag

08.-10.05. – Brückentag & gesetzl. Feiertag

20.05. – gesetzl. Feiertag

27.+30.05. – keine Nachmittag Sprechstunde

14.06. – keine Sprechstunde

22.07. – 05.08. – Sommerschließzeit

12.+13.09.24 – keine Sprechstunde

23.12.24-01.01.25 Weihnachtsschließung

Online-Rezeption 24/7 erreichbar

Über die unsere neue Online-Rezeption auf unserer Website können Sie uns unabhängig von Sprechzeiten und Telefon so einfach wie „per WhatsApp“ bei allen Anliegen erreichen!
Sie können unsere Online-Rezeption direkt online auf jedem Gerät ohne Installation oder Anmeldung mit einem Klick nutzen – und das mit höchster Datensicherheit.

Zutritt in die Praxisräume

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen bitten wir alle Patienten mit akuten Infektzeichen und dem Wunsch nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst nach Aufforderung bzw. telefonischer Rücksprache mit tagesaktuellem negativen Schnelltest die Praxis zu kommen! Bitte kontaktieren Sie uns online per Email bzw. nutzen die Onlinerezeption – wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte dies aufgrund der hohen Nachfrage zur Telefonsprechstunde erst am Folgetag sein, so hat es keine Auswirkung auf Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!

Elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)

Seit dem 01.07.2022 erfolgt die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gemäß gesetzlicher Auflagen an die Krankenkassen digital.

Ab dem 1. Januar 2023 muss diese auch vom Arbeitnehmer nicht mehr an den Arbeitgeber übermittelt werden (Versand per Post oder direkte Einreichung). Arbeitgeber müssen nun diese Daten elektronisch als sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse direkt abrufen.

Im Falle einer Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit muss nach wie vor unverzüglich der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Ausfallzeit informiert werden. Nach Kontakt mit der Arztpraxis (bei Unfähigkeit die Wohnung zu verlassen bitte Kontaktaufnahme telefonisch oder per Email) übermittelt diese noch am selben Tag der Kenntnisnahme die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse. Von dort kann der Arbeitgeber dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern bzw. abrufen.

Wir empfehlen auch Arbeitnehmern mit einer vertraglichen Karenzzeit noch am selben Tag mit der Praxis Kontakt aufzunehmen, da rückwirkende bzw. nachträgliche nur über das Wochenende möglich sind!

Elektronisches Rezept (eRezept)

Die Digitalisierung der Ausstellung von Arzneimittelverordnungen (eRezept) wird folgen. Ein Umsetzungstermin hierfür wurde für Berlin noch nicht beschlossen.

Patientenakte – ePA

Krankenversicherte, die eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten möchten, müssen diese bislang bei ihrer Krankenversicherung beantragen. Sie müssen das Anlegen der Akte, ihre Befüllung mit Daten und die Nutzung in Arztpraxen und Krankenhäusern jeweils einzeln freigeben (Opt-in). Die Bundesregierung will künftig für alle eine ePA einrichten und vollumfänglich befüllen lassen.

Wer das nicht möchte, kann widersprechen (Opt-out). Bitte Informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherer!

Digitale Praxis – Umweltschutz

Nicht erst seit fridays- for-future und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sind wir uns unseres individuellen Handelns und Verpflichtung zur Nachhaltigkeit bewußt.

Wir haben seit Beginn der Praxis digitale und nachhaltige Anwendungen zum Schutz der Umwelt eingesetzt und deren Gebrauch stetig ausgebaut. Dies umfasst zum Beispiel unsere ausschließlich digitale Speicherung von Befunden sowie digitalen Anamnesebögen.

Drucken kostet Geld und es werden damit natürliche Ressourcen verbraucht. Für die Herstellung von Papier ist Holz notwendig, für die Produktion von Druckertinte ist es Erdöl; für Druckertonner zusätzlich giftige Schwermetalle benötigt. Darum möchten auch wir an alle unsere Patienten appellieren, das Drucken nur auf die wirklich notwendigen Befunde zu beschränken. Nicht alles was wir täglich ausdrucken, ist es auch Wert, ausgedruckt zu werden. Nicht benötigte Unterlagen müssen wir kostenpflichtig als Datenmüll entsorgen.

Viele Dokumente lassen sich heutzutage auch für Sie sicher digital versenden und papierlos archivieren.

Ab dem Jahr 2023 werden wir daher den schriftlichen Abruf von Laborbefunden einstellen. Ihre Laborbefunde stehen Ihnen zukünftig als Download zur Verfügung. Postalisch zugestellte Fremdbefunde werden wir für 3 Monate zur Abholung aufbewahren und im Anschluss sachgerecht entsorgen. Der gewünschte Ausdruck von Befunden oder Dokumenten bleibt für den Bedarfsfall erhalten, wir werden jedoch – wie sonst auch üblich – dafür eine Gebühr von 50 €-Cent pro Seite erheben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Unterstützung des Umweltschutzes!